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Strafgeld für Arge wegen fragwürdiger Entscheidung

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Weil sie partout die Umschulungskosten einer Hartz-IV-Empfängerin nicht übernehmen wollte, muss die Arge in Dresden ein Strafgeld zahlen. Wie das dortige Sozialgericht am Donnerstag mitteilte, verhängte die zuständige Richterin eine Missbrauchsgebühr von 150 Euro und gab zudem der Klage einer arbeitslosen Frau statt. Die 30-Jährige hatte die Kostenübernahme für eine dreijährige Umschulung zur Erzieherin beantragt.

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Quelle: AP/Yahoo

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Veröffentlicht in Allgemein, Deutschland, Germany, Gesellschaft, Hartz-IV, hilfe, info, Internet, News, Politik, Twitter, Weblog Tagged: ALG-II, AP, arbeitslosen, ARGE, ausgeschlossen, aussicht, bafög, beantragt, begründung, behörde, bildungsgutschein, Dresden, empfängerin, erörterungstermin, Gericht, gesetzgeber, Hartz-IV, jährige, Jobcenter, Klage, kostenübernahme, rechte vorbehalten, rechtslage, richterin, Sozialgericht, Strafgeld, the associated press, umschulung, umschulungskosten, Urteil, weiterbildungskosten, zufolge

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